www.darmstadt-zu-fuss.de
Darmstadt zu Fuß
  • Start
  • Wege + Planung
    • Zehn Schritte zum besseren Weg
    • Darmstadts Mobilitätsstrategie
    • Wie machen das andere Kommunen?
  • Regeln + Konflikte
    • Beschnittene Freiheit in Darmstadt
    • Regeln für Fußgängerbereiche
    • Regelwidriges Gehwegradeln ist zu ahnden
    • Radfahrende im Wald
    • Forderungen
  • Bürger + Stadt
    • Und schon realisiert!
    • Werden wir aktiv!
    • Wege zu den Verkehrsverantwortlichen in Darmstadt
    • Gibt es ein Problembewusstsein für zu Fuß gehende?
    • Hinweise auf Mängel im Fußverkehr
    • Aktivitäten der Ortsgruppe
  • Körper + Kopf
  • FUSS e.V. DA
    • FUSS e.V. Darmstadt stellt sich vor
    • Was der Ortsverein will
    • Kontakt und Geschäftsstelle
  1. Home
  2. Bürger + Stadt
  3. Werden wir aktiv!
  4. Themen
  5. Verkehrsrecht aus Fussgaengersicht

Verkehrsrecht aus Fussgaengersicht

Regelwidriges Gehwegradeln

Da hilft alles Tempo 30 nicht, leider. Gut zu beobachten z.B. in Darmstadts Fußgängerzone, Tempo 30-Zone mit eher schmalen Gehwegen, ca. 150-1,80m, die gerne von jungen Männern mit Rennrad oder Lastenrad befahren werden. Wir machen alle diese Erfahrung, weshalb hier Aufklärungsarbeit nottut.

Seit der STVO-Novelle 2020 wird auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge von jetzt statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Hinweis: Das Fahrrad in allen Versionen ist ein Fahrzeug!

Impressum   Datenschutzerklärung