Verkehrsrecht aus Fussgaengersicht
Regelwidriges Gehwegradeln
Da hilft alles Tempo 30 nicht, leider. Gut zu beobachten z.B. in Darmstadts Fußgängerzone, Tempo 30-Zone mit eher schmalen Gehwegen, ca. 150-1,80m, die gerne von jungen Männern mit Rennrad oder Lastenrad befahren werden. Wir machen alle diese Erfahrung, weshalb hier Aufklärungsarbeit nottut.
Seit der STVO-Novelle 2020 wird auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge von jetzt statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
Hinweis: Das Fahrrad in allen Versionen ist ein Fahrzeug!