Wer ist wofür zuständig? Das ist oft schon in der eigenen Stadt nicht leicht herauszufinden. Erst recht nicht in einer fremden: Die Zuständigkeiten sind überall verschieden verteilt, die Ämter haben unterschiedliche Namen. Es gibt kommunale Verwaltungen, in den größten Städten auch noch unterteilt in gesamtstädtische und solche für Stadtteile. Für Landes- und Bundesstraßen können wieder andere Ämter zuständig sein. Es gibt Infrastruktur-Dienstleister wie Wasserwerke, Gaswerke und Telekom.
Hier grob die wichtigsten und gängigsten Themen und die häufig dafür zuständige Stelle. Das kann aber je nach Ort und Fall auch eine ganz andere sein.
Wofür? |
Wer? |
Bauliches und Gebautes |
Straßen-/Tiefbauamt |
Parkverstöße ("ruhender Verkehr") |
i.d.R. Ordnungsamt (heißt auch Stadtpolizei, Kommunalpolizei, Kommunaler Ordnungsdienst), bei akuter Gefahr Polizei |
Verkehrsverstöße ("fließender Verkehr") |
Polizei |
Schilder und Regeln |
Verkehrsbehörde (meist Ordnungsamt) |
Wegenutzung und Privatgebrauch („Sondernutzungen“) |
Ordnungsamt |
Pflanzen auf Gehweg und Fahrbahn |
Garten- oder Grünflächenamt |
Privates Grün (z.B. Hecken, Bäume) |
Grundstückseigentümer |
Anliegendes Haus/Grundstück |
Eigentümer oder Mieter |
Dreck und Müll |
Stadtreinigung, Müllabfuhr. Geldbußen: Ordnungsamt |
Baustelle |
Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, Bauherren |
Winterdienst |
Eigentümer oder Beauftragter |
Haltestellen, Gleise |
Verkehrsbetriebe |
Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
ggf. Fachbehörde, z.B. beim Regierungspräsidenten oder Bundesland |
Haushaltsmittel, größere Planungen und Sanierungen |
i.d.R. Kommunalparlamente, z.T. Land/Bund |
Private Straßen und Wege |
Eigentümer oder Beauftragte |